Bitte geben Sie Ihren aktuellen Wasserzählerstand bis 07.01.2021 in unserem Online-Formular ab.

Anfang 2007 verabschiedete der Bundesrat das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.
Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, 05. Mai 2007, in Kraft und verpflichtet die Wasserversorgungsunternehmen,
ihre Kunden bezüglich der Wasserhärte zu informieren.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich: |
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH) |
Härtebereich mittel: |
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14° dH) |
Härtebereich hart: | mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH) |
Diese neuen drei Härtebereiche basieren auf europäischem Recht und lösen die bisher verwendeten vier Bereiche ab.
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen, was auch für Härteangaben im internationalen Bereich gebräuchlich ist.
Der Zweckverband Laber-Naab stellt derzeit sowohl vom Brunnen III (Penk) (22,08 ° dH) als auch vom Hochbehälter Hohenlohe (21,44° dH) Trinkwasser im Härtebereich hart zur Verfügung.