Bitte geben Sie Ihren aktuellen Wasserzählerstand bis 07.01.2026 in unserem Online-Formular ab.

Der Hausanschluss mit und ohne Bauwasser kann nur vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
Grundstückseigentümer = Antragsteller = Bauherr = Rechnungsempfänger = Zahlungspflichtiger
Anträge von Baufirmen sind nicht rechtsgültig, auch für Bauwasser.
Den dafür vorgesehenen Antrag finden Sie weiter unten als PDF.
Antrag und folgende Unterlagen sind, mindestens 2 bis 3 Wochen vor Baubeginn der beabsichtigten Ausführung, komplett einzureichen:
Formular für Antrag auf Wasseranschluss mit und ohne Bauwasser
Hinweisblatt Wasseranschluss
Formular für Eigentümerwechsel
Installationsnachweis mit Verpflichtungserklärung
Antrag für Regenwassernutzungsanlage
Merkblatt für Regenwassernutzungsanlage
Bezugsfertigkeitsmeldung
Merkblatt für Herstellungsbeiträge
Bei der Zusammenstellung der vorgenannten Dokumente kann Ihnen Ihr Planfertiger (z.B. Architekt, Bauzeichner etc.) sicherlich behilflich sein.
Antrag mit den kompletten Unterlagen übersenden
Antrags-Formalitäten und Terminvereinbarung für Bauwasseranschluss und Festeinbau
Frau Walter 0 94 93 / 94 14 - 258
Fragen zu Technik, Kosten, Tiefbau-Terminvereinbarung für Rohrgrabarbeiten auf privatem Grund
Wassermeister Herr Höß 0 94 93 / 94 14-252 bzw. 0151 / 40 70 52 03 oder
Herr Stöckl 0 94 93 / 94 14-253 bzw. 0170 / 43 45 505
Fragen zu Beitragsrecht, Beitragssätze, Bezugsfertigkeitsmeldung
Herr Erdinger 0 94 93 / 94 14-24, ulrich.erdinger@zv-laber-naab.de
