Antrag auf Wasseranschluss

Ablauf der Beantragung und Erstellung des Anschlusses

Der Hausanschluss mit und ohne Bauwasser kann nur vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
Grundstückseigentümer = Antragsteller = Bauherr = Rechnungsempfänger = Zahlungspflichtiger
Anträge von Baufirmen sind nicht rechtsgültig, auch für Bauwasser.
Den dafür vorgesehenen Antrag finden Sie weiter unten als PDF.

Antrag und folgende Unterlagen sind, mindestens 2 bis 3 Wochen vor Baubeginn der beabsichtigten Ausführung, komplett einzureichen:

  • Anschlussantrag mit und ohne Bauwasser, mit der eigenhändigen Unterschrift des Grundstückseigentümers, nur der Grundstückeigentümer kann den Antrag stellen!
  • Lageplan 1:1000, skizziert mit dem neuen Wohnhaus und den gewünschten Wasseranschlusspunkt im Gebäude eingezeichnet
  • Bauplan als PDF-Datei (Grundrisse, Lageplan, Ansichten und Schnitte)
  • Genehmigungsbescheid des Landratsamtes oder Freistellungsverfahren von der Gemeinde bezüglich Ihres Bauvorhabens
  • Eigentümernachweis sofern Sie das Grundstück erst kürzlich erworben haben
    (z.B. Kopie Kaufvertragsurkunde oder Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug)
  • Installateurnachweis mit Verpflichtungserklärung, ist nötig für die Installation nach dem Wasserzähler. Erst wenn der Installateurnachweis mit Verpflichtungserklärung eingegangen ist, kann der Anschluss endgültig hergestellt und der Wasserzähler (Festeinbau) eingebaut werden.


Doppelhaus, Reihenhaus
Jedes Haus bekommt einen eigenen Anschluss.
Für jedes Haus muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Die notwendigen Formulare können Sie hier als PDF herunterladen

Formular für Antrag auf Wasseranschluss mit und ohne Bauwasser
Hinweisblatt Wasseranschluss
Formular für Eigentümerwechsel
Installationsnachweis mit Verpflichtungserklärung
Antrag für Regenwassernutzungsanlage
Merkblatt für Regenwassernutzungsanlage
Bezugsfertigkeitsmeldung
Merkblatt für Herstellungsbeiträge

Bei der Zusammenstellung der vorgenannten Dokumente kann Ihnen Ihr Planfertiger (z.B. Architekt, Bauzeichner etc.) sicherlich behilflich sein.

Ein nicht vollständig ausgefüllter Antrag kann zu erheblichen Verzögerungen führen! Ohne die kompletten Unterlagen ist die Bearbeitung des Antrages nicht möglich!


Antrag mit den kompletten Unterlagen übersenden



Ansprechpartner

Antrags-Formalitäten und Terminvereinbarung für Bauwasseranschluss und Festeinbau
Frau Walter 0 94 93 / 94 14 - 258

Fragen zu Technik, Kosten, Tiefbau-Terminvereinbarung für Rohrgrabarbeiten auf privatem Grund
Wassermeister Herr Höß 0 94 93 / 94 14-252 bzw. 0151 / 40 70 52 03 oder
Herr Stöckl 0 94 93 / 94 14-253 bzw. 0170 / 43 45 505

Fragen zu Beitragsrecht, Beitragssätze, Bezugsfertigkeitsmeldung
Herr Erdinger 0 94 93 / 94 14-24, ulrich.erdinger@zv-laber-naab.de

Messwerte
Die aktuellen Untersuchungs-
ergebnisse
können Sie unter Infos -> Messwerte nachlesen.